AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich, Form

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2) Die AGB gelten insbesondere für sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen uns und dem Kunden, insbesondere in Bezug auf sämtliche unserer Vertragsleistungen. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Auftrags des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.

(3) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden unsere Vertragsleistung an ihn vorbehaltlos erbringen.

(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

(6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.

(2) Die Beauftragung unserer Leistungen durch den Kunden gilt als verbindliches Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrages mit uns. Sofern sich hieraus nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 8 Tagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.

(3) Die Annahme kann entweder schriftlich/in Textform (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch die Aufnahme der Erbringung der beauftragten Leistungen gegenüber dem Kunden erklärt werden.

§ 3 Vorleistungen des Kunden, Leistungserbringungsfristen und Verzug

(1) Wir erbringen im Regelfall ausschließlich die ton- und/oder medientechnische Betreuung von Veranstaltungen als Dienstleistung, stellen also die tontechnische Ausrüstung, Materialien und das Equipement für die Tontechnik im Rahmen unserer vertraglichen Leistung nicht zur Verfügung. Die Material- und Ausrüstungsbeschaffung sowie der Aufbau desselben am Ort der Veranstaltung liegen, soweit nicht im Einzelfall anderweitig vereinbart, in der ausschließlichen Verantwortung und Verpflichtung des Kunden, der insoweit an unsere Vorgaben gebunden ist, die wir rechtzeitig nach Konzeptionierung der tontechnischen Betreuung im jeweiligen Auftrag an den Kunden übermitteln werden. Leistungserbringungshindernisse in Bezug auf unserer Vertragsleistungen, die auf nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig vom Kunden beschaffte(s) und bereitgestellte(s) oder aufgebaute(s) Material und Ausrüstung zurückgehen, haben wir nicht zu vertreten und berechtigen den Kunden nicht zur Kürzung unserer Vergütung. Gleiches gilt in Bezug auf Funktionsausfälle oder Defekte von vom Kunden bereitgestellte(s) Ausrüstung und Material vor oder während einer Veranstaltung.

(2) Es gelten die von uns bei Annahme des Kundenauftrags angegebenen oder individuell vereinbarten Vertragsausführungsfristen. In jedem Fall sind wir an derartige Fristen nur und unter der Maßgabe gebunden, als der Kunde seine ihm obliegenden Vorleistungen (vgl. § 3 Ziff. 1 dieser AGB) ordnungsgemäß und rechtzeitig erbringt.

(3) Der Eintritt unseres Verzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich.

(4) Die Rechte des Kunden gem. § 8 dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

§ 4 Verhinderung; Vergütungspflicht bei Ausfall oder Absage der Veranstaltung

(1) Ist uns die Erbringung unserer vertraglichen Leistung oder die Wahrnehmung eines vereinbarten Veranstaltungs- oder Schulungstermins aus Gründen, die nicht von uns zu vertreten sind (z.B. Erkrankung, Unfall, Stau auf der Anfahrt, sonstige Verkehrsbehinderung etc.) nicht möglich, so sind Ersatzansprüche des Kunden gegen uns ausgeschlossen. Wir werden den Kunden aber in jedem Fall unverzüglich über derartige Umstände in Kenntnis setzen und informieren.

(2) Wir behalten uns in jedem Fall vor, unsere Leistungen bei Sicherheitsbedenken, Vernachlässigung oder Verletzung von Verkehrssicherungspflichten oder Sicherheitsvorschriften durch den Kunden, Veranstalter oder sonst verantwortliche Dritte einzustellen oder zurückzuhalten.

(3) Kommt es zu einem Ausfall oder einer Absage der Veranstaltung oder der Schulung, ohne dass wir dies zu vertreten haben, steht uns gleichwohl die vertraglich vereinbarte Vergütung für die vereinbarten Leistungen zu. Wir sind allerdings verpflichtet, uns infolge des Ausfalls oder der Absage tatsächlich ersparte Kosten und Aufwendungen auf diesen Vergütungsanspruch anrechnen zu lassen sowie das anrechnen zu lassen, was wir infolge des Ausfalls oder der Absage der Veranstaltung oder der Schulung durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erworben haben oder zu erwerben böswillig unterlassen haben.

(4) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Leistung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Vorhaltekosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung von 5 % der vertraglich vereinbarten Vergütung pro Kalendertag des Annahmeverzugs.

Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

§ 5 Schallpegelmessungen

(1) Werden wir im Rahmen der tontechnischen Betreuung einer Veranstaltung oder unabhängig davon mit der Vornahme und Durchführung einer Schallpegelmessung nach DIN 15905-5 beauftragt, übernehmen wir Gewährleistung nur für die ordnungsgemäße Durchführung und Dokumentation der Messung. Ergibt die Messung die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte, übernehmen wir keine Haftung für gegen den Kunden oder den Veranstalter erhobene Ansprüche wegen etwaiger Schäden durch erhöhten Schallpegel und auch keine Haftung für eine fehlerhafte Bedienung oder Steuerung der Tontechnik durch Dritte oder andere Techniker. Wir übernehmen ebenfalls keine Haftung für gegen den Kunden oder den Veranstalter erhobene Ansprüche wegen etwaiger Schäden durch erhöhten Schallpegel, falls sich im Rahmen der Messung eine Überschreitung der gesetzlichen Grenzwerte ergibt und wir den Kunden im Rahmen unserer Dokumentation dieser Messung hierauf ausdrücklich hingewiesen haben.

(2) Die Rechte des Kunden gem. § 8 dieser AGB bleiben in jedem Fall unberührt.

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern unsere Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind.

(2) Die vereinbarte Vergütung ist, sofern nicht anders vereinbart, fällig und an uns zu zahlen innerhalb von 5 Tagen ab Rechnungsstellung und Erbringung unserer Leistungen. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Leistungsausführung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.

(3) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Die Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

(4) Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln unserer Leistung bleiben die Gegenrechte des Kunden insbesondere gem. § 7 Abs. 3 Satz 4 dieser AGB unberührt.

(5) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf die Vergütung unserer Leistungen durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB); die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

§ 7 Mängelansprüche des Käufers

(1) Für die Rechte des Kunden bei Mangelhaftigkeit unserer Vertragsleistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

(2) Jegliche Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser, sofern im Hinblick auf unsere Vertragsleistungen einschlägig, seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

(3) Ist unsere Vertragsleistung mangelhaft, ist uns, sofern die Leistung nacherfüllungsfähig ist, in jedem Fall die Möglichkeit zur Nacherfüllung einzuräumen. In diesem Fall hat uns der Kunde die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde die vereinbarte Vergütung bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil der Vergütung zurückzubehalten.

(4) In dringenden Fällen, z.B. zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.

(5) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von § 8 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

§ 8 Sonstige Haftung

(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit unserer Vertragsleistung übernommen haben und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

§ 9 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann iSd Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Nürnberg. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer iSv § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder eines unter Zugrundelegung und Einbeziehung dieser AGB geschlossenen Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages hiervon unberührt. Der Kunde und wir sind jeweils verpflichtet, anstelle der unwirksamen oder fehlenden Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt bzw. diese Lücke ausfüllt.

Stand: 21.04.2020